2G REGEL
Die österreichische Bundesregierung hat mit Gültigkeit ab 8.11.2021 die 2 G Regelung für die Hotellerie & Gastronomie verkündet .
Was bedeutet 2G konkret?
2 G = GEIMPFT ODER GENESEN (bis maximal 6 Monate nach der Erkrankung). Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper ist hier nicht gültig.
Für Gäste, welche GEIMPFT oder GENESEN sind und die entsprechenden gültigen Nachweise erbringen können, ergeben sich KEINE ÄNDERUNGEN! Die Nachweise MÜSSEN beim Check in vorgelegt werden.
Gäste, welche die den 2 G Status nicht erfüllen, dürfen in diesem Falle leider nicht mehr beherbergt werden. Dies gilt für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren.
Wie lange diese Stufe 4 laut Stufenplan gelten wird, kann aktuell niemand beantworten und daher bitten wir um Verständnis, dass wir noch keine näheren Aussagen treffen können, ob dies auch eine Buchung im Jänner, Februar oder März betrifft.