Sollte reisen wegen Covid 19 untersagt sein, ist natürlich eine kostenlose Stornierung jederzeit möglich! Bitte sprechen Sie einfach persönlich mit uns gemeinsam finden wir eine passende Lösung für jede Situation.
Die österreichische Bundesregierung hat mit Gültigkeit ab 8.11.2021 die 2 G Regelung für die Hotellerie & Gastronomie verkündet .
Was bedeutet 2G konkret? 2 G = GEIMPFT ODER GENESEN (bis maximal 6 Monate nach der Erkrankung). Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper ist hier nicht gültig.
Für Gäste, welche GEIMPFT oder GENESEN sind und die entsprechenden gültigen Nachweise erbringen können, ergeben sich KEINE ÄNDERUNGEN! Die Nachweise MÜSSEN beim Check in vorgelegt werden.
Gäste, welche die den 2 G Status nicht erfüllen, dürfen in diesem Falle leider nicht mehr beherbergt werden. Dies gilt für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren.
Wie lange diese Stufe 4 laut Stufenplan gelten wird, kann aktuell niemand beantworten und daher bitten wir um Verständnis, dass wir noch keine näheren Aussagen treffen können, ob dies auch eine Buchung im Jänner, Februar oder März betrifft.
FFP2 - Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren in allen öffentlichen Innenbereichen.
FFP2 - Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren in allen öffentlichen Innenbereichen.
Die Reiseeinschränkungen werden in erster Linie für ungeimpfte Gäste gelten. Dies bedeutet, geimpfte Personen können weiterhin einen sicheren und erholsamen Urlaub in Österreich verbringen.
Einreisende sowie Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet müssen sich vorab über www.einreiseanmeldung.de anmelden und ihren gültigen 2-G-Nachweis über dieses Portal hochladen.
Geimpfte- und genesene Gäste aus Deutschland können dementsprechend weiterhin ihren Urlaub in Österreich verbringen, ohne bei der Rückkehr eine Quarantäne antreten zu müssen.
Kinder unter 12 Jahren müssen sich– im Gegensatz zur Regelung in Österreich – immer in eine fünftägige Quarantäne begeben, unabhängig davon, welche Maßnahmen für die Eltern gelten. Diese Regelung ist für Österreich problematisch – Tourismusministerin Elisabeth Köstinger wird sich auch weiterhin für eine gleichlautende Regelung wie in Österreich einsetzen.
Bitte beachten Sie weiterhin die Regelungen Ihres Heimatlandes.